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Berufsbetreuung ist eine fachlich und persönlich anspruchsvolle Aufgabe. Sie erfordert eine umfassende Kompetenz und kontinuierliches berufliches Weiterlernen.
Mit dem Eintrag ins Qualitätsregister mache ich meine beruflichen Qualifikationen und Arbeitsweisen für jedermann sichtbar. Anführungszeichen unten
Rainer Althoff
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Berufsbetreuung Weinert
Nicolai Weinert

eingeschrieben im BdB-Qualitätsregister

Eschenring 9
29664 Walsrode

Telefon: 05161-4888911
Telefax: 05161-4888912

E-Mail: nicolaiweinert@hotmail.com


Zur Person

Alter:
51 Jahre

Ausbildung/Studium:

Dipl.-Sozialpädagoge / Sozialarbeiter (FH)


Berufserfahrung:

Seit 1999 als Berufsbetreuer tätig. Davor einjährige Berufspraxis / Anerkennungsjahr in einem Betreuungsverein in Braunschweig.

Kontakt

Telefon:
05161-4888911

Telefax:
05161-4888912

E-Mail:
nicolaiweinert@hotmail.com

Web:

Tätigkeit als Berufsbetreuer


Betreuungen seit:
1999

Freie Kapazitäten:
Keine Angabe

Amtsgericht:
  • Amtsgericht Lehrte, Schlesische Straße 1
  • Amtsgericht Nienburg, Schloßplatz 1
  • Amtsgericht Rotenburg, Am Pferdemarkt 6
  • Amtsgericht Soltau, Rühberg 13-15
  • Amtsgericht Verden, Johanniswall 8
  • Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33

Leistungen:

Das Betreuungsbüro Weinert führt seit 1999 gesetzliche Betreuungen. Grundlage für die Arbeit des Betreuungsbüros ist das Betreuungsrecht, das 1992 anstelle des überholten Vormundschaftsrechts eingeführt wurde. Das Gesetz ermöglicht alten, kranken und behinderten Menschen, die sich im Leben schwer zurechtfinden, ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zu führen und achtet die Würde des Menschen. Aus dem Gesetz ergibt sich die Aufgabenstellung für mich als Berufsbetreuer. Betreuungen werden grundsätzlich von den zuständigen Amtsgerichten eingerichtet. Gesetzlich geregelt ist, dass Betreuungen in spezifischen Aufgabenfeldern und nicht pauschal festgelegt werden. Diese Regelung verhindert eine Entmündigung der betroffenen Menschen und ermöglicht ihnen, ein weitgehend selbstbestimmes Leben zu führen.

Persönliche Gesprächstermine im Büro können nach vorheriger telefonischer Absprache vereinbart werden.