BdB-Qualitätsregister

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Ich wünsche mir, dass Menschen mit Betreuungsbedarf und ihre Angehörigen das Qualitätsregister nutzen, um einen für sie geeigneten Betreuer finden zu können. Anführungszeichen unten
Ralf Hachemer
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Erfolgreiches Kooperationsmodell in NRW

Vor dem Urlaub dem Kollegen das Projekt übergeben, sich mit der Kollegin im Nachbarbüro mal über ein Problem austauschen, in der Besprechungsrunde neueste Informationen erhalten. Während dies für Angestellte ziemlich normale Dinge sind, sieht der Arbeitsalltag von Berufsbetreuer/innen oft anders aus. Keine Urlaubsvertretung, lange Fahrtwege zwischen Büro und Klient/innen oder Fortbildungen sowie kaum Kommunikation mit anderen Betreuer/innen im Umkreis. Für Günter Krüger vor anderthalb Jahren Anlass, aktiv zu werden. „Wir arbeiten überwiegend allein“, so Krüger, der seit 2006 als Berufsbetreuer im Kreis Minden-Lübbecke, einer ländlichen Region in Nordrhein-Westfalen, tätig ist. Gemeinsam mit drei Kolleg/innen im Umkreis entwickelte er ein Konzept, das die Zusammenarbeit fördern, fachliche Kompetenzen stärken und Qualität nach außen deutlich machen soll. Das Modell manifestiert sich auch auf den offiziellen Briefbögen aller Beteiligten
durch den Zusatz „In Kooperation mit den Betreuungsbüros: ...“. Allein dieses Detail half Krüger schon ganz praktisch: „Als meine Telefonanlage drei Tage ausfiel, riefen Behörden und andere Einrichtungen bei den Kollegen an.“
Einmal monatlich treffen er und seine Partner sich zum gemeinsamen Arbeitsfrühstück. Dies bildet den Rahmen für kollegiale Beratung, Fallbesprechung,
Einzelgespräche Büroorganisation oder auch Berichte über Fortbildungen. Für schnelle Hilfe sorgt meist der kurze Anruf. Und dann ist da die Gewissheit, dass im Urlaub die eigenen Klient/innen versorgt sind, die Falldaten werden entsprechend übergeben. „Noch herrscht etwas Angst vor der Technik, aber theoretisch
könnten schon drei Büros komplett vernetzt arbeiten“, so Krüger.
Das Konzept liegt inzwischen auch der zuständigen Betreuungsbehörde vor. Dort reagiere man in einer Mischung aus Interesse und Skepsis, beobachtet
Krüger, der auf die Zeit setzt. In vielen Gesprächen mit anderen Betreuer/innen erfährt er, dass bereits ähnliche Formen der Kooperation untereinander gepflegt würden. „Das sollte aber auch offensiv kommuniziert werden. Wir müssen die vorhandene Qualität in der Betreuung viel mehr nach außen dokumentieren“, so Krügers Forderung.


Mentoring-Konzept in Hamburg

Die Belastung und Komplexität von Betreuungsarbeit nimmt stetig zu. Gerade Berufseinsteiger/innen spüren dies ganz besonders. Daher hat die BdB-Landesgruppe Hamburg Ende letzten Jahres ein Konzept entwickelt, mit dem sie erfahrene Betreuer/innen als Mentor/innen gewinnen möchte. Ziel ist, Neulingen professionelle Erfahrungen und Kompetenzen weiterzugeben. Iris Peymann, Sprecherin der Landesgruppe, erklärt Motive und Hintergründe:


Wie kam es zu der Idee?

Wir verzeichnen in der Landesgruppe seit geraumer Zeit vermehrt Anfragen von Einsteiger/innen nach professioneller Unterstützung. Es gibt zwar berufsbegleitende Schulungen der Betreuungsbehörde über die Dauer von einem halben Jahr, doch das dort vermittelte Basiswissen deckt eben bei Weitem nicht alles ab. Immer wieder tauchen bei Berufsanfänger/innen Fragen zur Selbstständigkeit auf: Welche Versicherungen sind wichtig, wie hoch müssen Rücklagen sein, braucht man ein Büro oder arbeitet man von Zuhause? Daneben sind für sie auch taktische Informationen aus erster Hand wichtig, sprich, wie verhalte ich mich richtig in meiner neuen Rolle? Wir möchten also mit unserem Konzept diese Lücken schließen und die kollegiale Beratung fördern. Die Betreuungsbehörde begrüßt übrigens unsere Idee.


Wer kann Mentor/in werden, und was müssen Interessierte tun, um an Beratung zu kommen?
Die BdB-Geschäftsstelle hat einen Pool für Mentor/innen eingerichtet. Es gibt mehrere Kriterien zur Anerkennung, unter anderem die Mitgliedschaft im Qualitätsregister bzw. die Bereitschaft dort einzutreten, eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, der Nachweis einer regelmäßigen Intervision oder Supervision sowie angemessene Büroinfrastruktur und die Tätigkeit in Hamburg oder in der Metropolregion.


Wer legt Umfang und Organisation der Beratung fest?
Das regeln die Kolleg/innen eigenständig. Auf jeden Fall soll das Mentoring nicht unentgeltlich stattfinden. Wir haben hierzu eine Empfehlung ausgearbeitet, die an die Vergütung der Berufsbetreuung angelehnt ist. So ließe sich beispielsweise eine monatliche Pauschale von 100 Euro vereinbaren, die dann in Form von acht Telefonaten à 15 Minuten oder vier Telefonaten und einer einstündigen Fallbesprechung abgegolten wird.


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