Registrierte Berufsbetreuer/innen bilden sich regelmäßig fort, reflektieren ihre Arbeit und entwickeln den Berufsstand weiter.
Im Qualitätsregister verbleibt, wer innerhalb von drei Jahren 30 Qualitätspunkte erreicht. Qualitätspunkte gibt es für
* Fort- und Weiterbildungen
* Reflexion
* Berufsständische Aktivitäten
Dies gilt auch für Vereine: Die allgemeinen Anforderungen bezüglich Weiterbildung und Reflexion müssen von der Geschäftsführung und von allen Vereinsbetreuer/innen erfüllt werden. Neben anerkannten externen Weiterbildungen sind auch interne Fortbildungs- und Reflexionsangebote anrechenbar.
QUALITÄTSPUNKTE |
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| Fort- und Weiterbildungen (1 Tagesseminar = 4 Punkte) |
mind. 15 |
| Reflexionen Supervision/Coaching (4 Std. = 3 Punkte) Intervision/Kollegiale Beratung (4 Std. = 2 Punkte) |
mind. 5 |
| Berufsständische Aktivitäten (werden individuell bewertet) Hierzu zählen z.B.: * Veröffentlichungen und Vorträge * Veranstaltungen und Netzwerke organisieren * Mitarbeit im BdB Oder zur freien Auswahl aus den oberen beiden Bereichen |
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| Mindestpunktzahl in drei Jahren | 30 |
Erfüllen Weiterbildungen die inhaltlichen Kriterien, werden sie für das Qualitätsregister bepunktet. Die Anzahl der Qualitätspunkte ergibt sich aus der Nettounterrichtszeit (ohne Pausen etc.) einer Weiterbildung:
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Zeitstunden |
Unterrichtsstunden |
Qualitätspunkte |
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1,5 Stunden/90 min. |
2 Unterrichtsstunden/90 min. |
1 Qualitätspunkt |
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3 Stunden/180 min. |
4 Unterrichtsstunden/180 min |
2 Qualitätspunkte |
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4,5 Stunden/270 min. |
6 Unterrichtsstunden/270 min. |
3 Qualitätspunkte |
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6 Stunden/360 min. |
8 Unterrichtsstunden/360 min. |
4 Qualitätspunkte |