Der Eintrag ins Qualitätsregister ist freiwillig und steht allen offen, auch Berufsbetreuer/innen und Betreuungsvereinen, die nicht Mitglieder im BdB sind. Alle Betreuer/innen, die ins Qualitätsregister eingetragen werden wollen, werden vorab geprüft. Basis hierfür sind festgelegte Kriterien, die sich in drei Bereiche gliedern: fachliche Grundlagen, geeignete Arbeitsstruktur, regelmäßige Weiterbildung.
Eine ausführliche Darstellung der Aufnahmekriterien für Berufsbetreuer/innen und Vereine finden Sie hier.
Und den Aufnahmeantrag können Sie gleich hier herunterladen.