Das Qualitätsregister bietet einen Überblick über Berufsbetreuer/innen, die sich – freiwillig – einer Qualitätskontrolle unterziehen. Freiwillig, weil es keine gesetzlichen Vorgaben für die Qualität von rechtlicher Betreuung gibt.
Die Mitglieder des Qualitätsregisters sind immer auf dem neuesten fachlichen Stand, pflegen den regelmäßigen beruflichen Austausch und organisieren ihre Betreuungsarbeit professionell.
Wer im Register eingetragen ist, erfüllt festgelegte Kriterien, die alle drei Jahre überprüft werden. Dazu gehören die Anerkennung berufsethischer Leitlinien, regelmäßige Weiterbildung sowie eine angemessene Ausstattung zur Ausübung der Tätigkeit.
Gute Voraussetzungen für eine gelungene Zusammenarbeit mit Gerichten und Behörden. Und die geeignete Grundlage, um das gemeinsame Ziel zu erreichen: die bedarfsgerechte und effiziente Unterstützung für Menschen in schwierigen Lebenslagen